Tarife 2021
die tarife werden jedes jahr durch die kantonale gesundheitsdirektion bestimmt und
sind verbindlich
nach klv7 (Krankenpflegeleistungsverordnung) vergüten die krankenkassen aus der
Grundversicherung im Kanton ZH folgende leistungen und tarife für freiberufliche
pflegefachleute, sofern ein ärztlicher Behandlungsauftrag vorliegt
Bedarfsabklärung und Beratung
CHF 76.90 / Std
Untersuchung und Behandlung
CHF 63.00 / Std
Grundpflege
CHF 52.60 / Std
das kantonale Pflegegesetz sieht eine Patientenbeteiligung an den Pflegekosten vor
(ausgenommen unfall, ivbezüger und unter 18 jahre alt)
aktuell
CHF 7.65 pro Tag
Bei Bezug von Ergänzungsleistung wird die Patientenbeteiligung erstattet
zusätzlich verrechnen die krankenkassen den selbstbehalt und die franchise
Die KLV Leistungen verrechne ich direkt mit ihrer Krankenkasse
Die Gemeinden finanzieren den Aufwand der freiberuflichen Pflegenden für die KLV
Leistungen mit einem weiteren Beitrag, damit Klienten von Fahrspesen, Kosten für
Abend/Wochenendzulage, Schutzmaterial etc befreit sind
Tarife ohne Krankenkassenbeitrag
einige angebote wie vorsorgeplanung, betreuung über mehrere stunden und
hauswirtschaft werden nicht aus der obligatorischen krankenversicherung bezahlt
Eine zusatzversicherung übernimmt in der regel einen teil der kosten
Erstgespräch, Bedarfsabklärung, Beratung Vorsorge
CHF 74 / Std
Besprechung mit Angehörigen, Vorsorge ausführen
CHF 62 / Std
Begleitung und Betreuung, Hauswirtschaft,
CHF 50 / Std
Nachtwache bei sterbenden Klienten
CHF 250 / Nacht
Abrechnung pro 10 Minuten Einsatzzeit
Anfahrtspauschale
CHF 7 / Weg
Wochenendzulage
CHF 10 / Std